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Strafrecht

Wir vertreten Sie deutschlandweit in allen Stadien eines Strafverfahrens. Falls Sie eine Vorladung von der Polizei, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten haben, empfiehlt es sich so früh wie möglich anwaltlichen Rat einzuholen.

Auch bei einer Vorladung als Zeuge ist es sinnvoll sich über Ihre Rechte zu informieren.

In manchen Fällen besteht die Möglichkeit einer Beiordnung als Pflichtverteidiger – hierzu informieren wir Sie im Rahmen des Erstgesprächs.

Schnelle Hilfe in Strafsachen erhalten Sie bei dem Notfalltelefon der Vereinigung Berliner Strafverteidiger: