Wir vertreten Sie im Asyl- und Aufenthaltsrecht während des gesamten Verfahrens. Hierbei empfiehlt es sich bereits vor Einreichung eines Asylantrags anwaltliche Beratung zu suchen. Wir legen Wert darauf, mit Ihnen gemeinsam eine Strategie für die Durchsetzung Ihrer Interessen zu entwerfen. Eine ausführliche und transparente Erstberatung in Ihrer Muttersprache ist dafür von großer Bedeutung.
Im Asylrecht raten wir Ihnen wegen der besonderen Bedeutung der persönlichen Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), sich bereits frühzeitig an uns oder eine Beratungsstelle zu wenden.
Bitte bewahren Sie alle Briefe, die Sie von Behörden, Gerichten oder anderen Stellen bekommen haben, gut auf!
Sollten Sie Briefe in einem gelben Umschlag bekommen, behalten Sie auch den Umschlag. Meistens läuft ab dem Tag, an dem Sie den Brief erhalten haben, eine Frist. Wenden Sie sich in diesen Fällen umgehend an uns.