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Migrationsrecht

Im Asylrecht beraten und vertreten wir Sie in jedem Stadium Ihres Verfahrens. Wegen der besonderen Bedeutung der persönlichen Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) raten wir Ihnen, bereits frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.

 

Unser Ziel ist der erfolgreiche Abschluss des Asylverfahrens, sodass Ihnen in Deutschland Schutz gewährt wird. Wir vertreten Sie auch, wenn das Bundesamt ihren Asylantrag bereits teilweise oder gänzlich abgelehnt hat. Dann streiten wir vor Gericht für Ihre Rechte.

 

Da das Asylverfahren für alle Antragssteller*innen eine besondere Belastung darstellt, sind uns Zuverlässigkeit, Ansprechbarkeit und eine offene Kommunikation besonders wichtig.

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Auch im Aufenthaltsrecht vertreten wir Sie grundsätzlich in allen Angelegenheiten. Bei Verfahren gegen die Ausländerbehörde oder das Auswärtige Amt versuchen wir stets den günstigsten aufenthaltsrechtlichen Status für Sie zu erreichen.

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Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt zudem in der Vertretung von gewaltbetroffenen Frauen sowie von Menschen, die den Kriegsdienst verweigern und daher fliehen müssen.

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Grundsätzlich stehen wir als Kanzlei an der Seite all derjenigen, die sich für globale Bewegungsfreiheit und gegen die reaktionären Gesetzesverschärfungen im Migrationsrecht einsetzen.

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In diesem Bereich beraten Sie:

Teresa Amigo

Alexander Gorski

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