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Kosten

Zu Beginn jeder Erstberatung klären wir Sie über die Kosten auf.

Erstberatung

Für die Erstberatung berechnen wir in der Regel zwischen 60 und 120 Euro (inkl. MwSt). Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kommt eine Kostenübernahme in Frage. Gerne können wir alle diesbezüglichen Fragen vorher telefonisch absprechen.

Unterstützung bei geringen Einkommen

Es gibt für Menschen mit geringem Einkommen verschiedene Möglichkeiten, Unterstützung bei den Anwaltskosten zu bekommen.

Für ein erstes Beratungsgespräch können Sie beim Amtsgericht Ihrer Meldeadresse einen Beratungshilfeschein beantragen. Bitte überprüfen Sie zunächst selber die Voraussetzungen und holen Sie sich vor dem ersten Beratungsgespräch bei dem Amtsgericht Ihres Bezirks einen sog. Beratungshilfeschein. Zusätzlich erheben wir für die Beratung eine Gebühr von 15,00 Euro nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Hat Ihre Sache positive Erfolgsausssichten, besteht die  Möglichkeit  vor Gericht sogenannte Prozess- oder Verfarenskostenhilfe zu beantragen. In diesem Fall wird ein Großteil Ihrer Kosten aus der Staatskasse gedeckt. Auch diese Möglichkeit besprechen wir ausfürlich mit Ihnen.

Im Strafrecht besteht einkommensunabhägig in manchen Fällen die Möglichkeit einer Beiordnung als Pflichtverteidiger – hierzu informieren wir Sie im Rahmen des Erstgesprächs.

Kosten bei Mandatsübernahme

Sollten wir nach der Erstberatung das Mandat übernehmen, kommen weitere Kosten auf Sie zu. Diese sind je nach Aufwand und Verfahrensart unterschiedlich hoch. Für die Erstberatung gezahlte Beträge werden jedoch auf das weitere Verfahren angerechnet.

Die Kosten der anwaltlichen Vergütung richten sich entweder nach dem Gesetz – dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – oder aufgrund von einer konkreten Vereinbarung. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Kosten in einer Summe zu zahlen, gibt es die Möglichkeit, eine Zahlung in Raten mit uns zu vereinbaren.

Weitere Informationen zum Thema Rechtsanwaltsgebühren und Rechtsschutzversicherung finden Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer.